Unser aktualisiertes Hygienekonzept

Unser aktualisiertes Hygienekonzept

Die Jugendförderung Mannheim veröffentlicht an dieser Stelle ihre aktualisierten Hygienemaßnahmen bzgl. Corona für Einrichtungen und Angebote der Jugendförderung

Der vorliegende Hygieneplan dient als Grundlage zur Umsetzung der Hygiene- und Abstandskonzepte in den jeweiligen Einrichtungen/Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Abteilung Jugendförderung im Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt. Alle Beschäftigten sind aufgefordert, den Hygieneplan zu berücksichtigen und die Besucher*innen zur Einhaltung der Hygieneregeln anzuhalten.

Ausreichende und für die Zielgruppe gut verständliche Aushänge zu den Themen Abstandsregelung, Husten- und Niesetikette sowie Händereinigung sind an den entsprechenden Orten gut sichtbar anzubringen. Die Versorgung mit Hygiene, Reinigungs- und Desinfektionsmaterialien muss geregelt und sichergestellt sein.

Grundsätzliche Hygiene-Regeln/wichtigste Maßnahmen (für Personal und Besucher*innen)

  • Abstand halten (mindestens 1,50 m)
  • Eine Mindestfläche von 10 qm pro Person darf im genutzten Innenraum und der Außenflächen nicht unterschritten werden.
  • Pro Angebot: max. Gruppengröße von 20 Personen (inkl. Betreuungspersonen). In einer Einrichtung dürfen mehrere Angebote unter Voraussetzung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen stattfinden, Gruppen dürfen nicht gewechselt werden.
  • Regelungen zum Ausschluss von der Teilnahme und Betreuung sind strikt zu beachten:
    • Wer Symptome eines Atemwegsinfekt oder erhöhte Temperatur aufweist und/oder im Kontakt zu einer mit SARS-COV-2 infizierten Person steht oder stand (wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind) sowie besonders gefährdete Kinder/Jugendliche mit Vorerkrankungen (z.B. Erkrankung der Lunge, Mukoviszidose, Krebs, Organspende …) dürfen die Einrichtung nicht betreten und sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  • Keine Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln.
  • Mit den Händen nicht an Mund, Nase und Augen fassen und nicht die Schleimhäute berühren.
  • Einhalten der Hust- und Niesregel: Husten und Niesen in den Ellenbogen (Abstand halten und wenn möglich umdrehen).
  • Eine Maskenpflicht besteht nicht. Sobald die Abstandsregel dauerhaft nicht eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Entscheidend ist vor allem, dass die Teilnehmenden nicht längere Zeit im dichten Kontakt sind, dabei steigt das Ansteckungsrisiko deutlich.
  • Regelmäßiges (mind. 20 Sekunden) Händewaschen mit Seife nach Betreten der Einrichtung, vor und nach Zubereitung von Speisen und Mahlzeiten, nach dem Toilettengang, nach und vor dem Angebot, nach Berührung von gemeinsam genutzten Gegenständen (Türgriffe, Treppengeländer…).
  • Händedesinfektion: das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist.

Mannheim, 25.06.2020
Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt
Abteilung Jugendförderung

Die Hygienemaßnahmen und detailierte Empfehlungen/Hygienehinweise können als .pdf abgerufen werden: Hygienemaßnahmen der Jugendförderung

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