Für die Jugendarbeit gelten sowohl die Verordnungen des Landes als auch die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim. Alle Verordnungen und Verfügungen werden regelmäßig an die aktuelle Infektionslage angepasst.
An dieser Stelle können die aktuellen Änderungen abgerufen werden:
> Corona-Verordnung des Landes
> Corona-Verordnung Jugendarbeit
> Allgemeinverfügung der Stadt
Welche Angebote in den Einrichtungen möglich sind und welche nicht, kann unter MaJO.de bei den jeweiligen Einrichtungen nachgelesen werden (Menü linke Seite).
Sofern die von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen die Abteilung Jugendförderung des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt betreffen, wird das Hygienekonzept der Jugendarbeit zeitnah angepasst. Das aktuelle Hygienekonzept findet sich hier: Hygienemaßnahmen der Jugendförderung
Der vorliegende Hygieneplan dient als Grundlage zur Umsetzung der Hygienekonzepte in den jeweiligen Einrichtungen/Angeboten der Abteilung Jugendförderung im Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt. Alle Beschäftigten sind aufgefordert, den Hygieneplan zu berücksichtigen und die Besucher*innen zur Einhaltung der Hygieneregeln anzuhalten. Änderungen werden kurzfristig vorgenommen, wenn die Inzidenzwerte bestimmte Grenzwerte über- bzw. unterschreiten.
Dieses Hygienekonzept gilt für Maßnahmen der Jugendsozialarbeit (§ 13, SGB VIII) und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit (§ 11, SGB VIII). Das Hygienekonzept orientiert sich an den Regelungen der Coronaverordnung für die Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit.
Ausreichende und für die Zielgruppe gut verständliche Aushänge zu den Themen Abstand, Husten- und Niesetikette sowie Händereinigung sind an den entsprechenden Orten gut sichtbar anzubringen. Die Versorgung mit Hygiene, Reinigungs- und Desinfektionsmaterialien muss geregelt und sichergestellt sein.
Grundsätzliche Hygiene-Regeln/wichtigste Maßnahmen (für Besucher*innen und Mitarbeiter*innen)
- Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
- Händehygiene: mindestens 20 Sekunden lang die Hände mit Flüssigseife waschen, Handdesinfektionsmittel sind nur dann einzusetzen, wenn Wasser und Flüssigseife nicht zur Verfügung stehen.
- Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht Mund, Augen und Nase anfassen.
- Niesen/Husten in die Ellenbeuge (nicht in die Hand) oder in Einmaltaschentücher, die anschließend sofort entsorgt werden. Beim Niesen, Schnäuzen und Husten größtmöglichen Abstand wahren und am besten von anderen Personen wegdrehen.
Die Reglungen werden mit den Kindern und Jugendlichen besprochen Auf die gemeinsame Einhaltung soll pädagogisch hingewirkt werden.
Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt
Abteilung Jugendförderung
Die Hygienemaßnahmen und detaillierte Empfehlungen/Hygienehinweise können als .pdf abgerufen werden: Hygienemaßnahmen der Jugendförderung