Angebote der Jugendarbeit müssen ab dem 16. Dezember ausgesetzt werden

Angebote der Jugendarbeit müssen ab dem 16. Dezember ausgesetzt werden

Das Verbot für gruppenbezogene Veranstaltungen und Angebote gilt ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021.

Wie bereits in den Medien kommuniziert, werden weitere Einrichtungen geschlossen, um das Infektionsrisiko zu reduzieren. Damit können auch die noch bestehenden Angebote der Jugendarbeit nicht mehr fortgeführt werden.

Anbei die die Pressemitteilung der Stadt Mannheim vom 14. Dezember, die über die Schließung von weiteren Einrichtungen informiert.

285. Aktuelle Meldung zu Corona 14.12.2020
1. Aktuelle Fallzahlen
2. Meldung der Landesregierung: Landesweite Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg
3. Bildungseinrichtungen
 
1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 6579/Sechs weitere Todesfälle in Mannheim

 
Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 14.12.2020, 16 Uhr, 158 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 6579.
 
Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute sechs weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Ein über 80jähriger Mann ist in einem Mannheimer Krankenhaus gestorben, zwei über 90 Jahre alte Männer, eine über 90 Jahre alte Frau sowie ein Mann und eine Frau über 80 Jahr sind in den letzten Tagen in einer Mannheimer Pflegeeinrichtung gestorben und wurden heute dem Gesundheitsamt mitgeteilt. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 82 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.
 
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, sobald der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.
Die Mehrzahl der positiven Fälle stammt von Infektionen im direkten Kontakt, also Kontaktpersonen von bereits positiv gemeldeten Fällen, die sich auch schon in Quarantäne befinden. Immer wieder sind auch Cluster (Anhäufung von Fällen in bestimmten Gruppen z.B. Betrieb, Familien und Heime, etc.) zu beobachten.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Bislang sind in Mannheim 4574 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1923 akute Fälle.
Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.
 
2. Meldung der Landesregierung: Landesweite Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg
 
Angesichts der extrem hohen Infektionslage wurden in Baden-Württemberg bereits Ende vergangener Woche weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Seit Samstag (12. Dezember), gelten Ausgangsbeschränkungen für alle sich in Baden-Württemberg aufhaltenden Personen. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist nur aus triftigen Gründen erlaubt. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
 
Darüber hinaus haben sich Bund und Länder auf einen Lockdown ab dem 16. Dezember geeinigt. Der Einzelhandel wird weitestgehend geschlossen. Öffnen dürfen nur Geschäfte und Märkte des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung. Schulen und Kindertagesstätten werden geschlossen. Für bestimmte Personengruppen gibt es eine Notbetreuung. In der Öffentlichkeit gilt ein Alkoholverbot.
 
Wichtig vor allem für die Bewohnerinnen und Bewohner der Grenzregionen in Frankreich und der Schweiz: Die Ausgangsbeschränkungen gelten unabhängig vom Geltungsbereich der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne, da diese nur die Frage regelt, wer sich nach Einreise in Quarantäne begeben muss. Das bedeutet, dass ein Grenzübertritt ohne anschließende Quarantäneverpflichtung nach den bisher geltenden Ausnahmeregeln weiterhin möglich ist. Darunter fällt weiterhin auch die 24-Stunden-Regelung. Neu ist, dass es aufgrund der Ausgangsbeschränkungen für den Aufenthalt in Baden-Württemberg eines triftigen Grundes bedarf, die in der Corona-Verordnung geregelt sind. Allerdings gilt nach wie vor der Appell: Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch sinnvoll.
 
Konkret gilt in Baden-Württemberg in Bezug auf die Ausgangsbeschränkungen seit dem 12. Dezember 2020 unter anderem Folgendes:
 
Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet.
Die Wohnung darf jederzeit zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten sowie der Begleitung oder Betreuung unterstützungsbedürftiger oder minderjähriger Personen verlassen werden.
Die Erledigung von Einkäufen ist nur von 5 bis 20 Uhr erlaubt.
Nur in der Zeit von 5 bis 20 Uhr ist auch Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts.
Nach 20 Uhr sind Fahrten zu privaten Zusammenkünften grundsätzlich untersagt.
Die Fahrt zu einer pflegebedürftigen Person, um diese zu betreuen, ist zu jeder Tages- und Nachtzeit erlaubt.
Die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ist jederzeit erlaubt.
Handlungen zur Versorgung von Tieren sind jederzeit erlaubt.
 
Für die Zeit zwischen dem 24. und 26. Dezember sind Ausnahmen der Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen vorgesehen. An Silvester und Neujahr wird es keine Lockerungen geben.
 
3. Bildungseinrichtungen
 
Mitteilung des Landes zu Schulen: Fernunterricht für Abschlussklassen / Notbetreuung wird eingerichtet
 
Für den Bildungsbereich bzw. die Schulen hat die baden-württembergische Landesregierung sich darauf verständigt, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz wie folgt im Einzelnen im Land umzusetzen und teilt dazu Folgendes mit: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+12+13+Bundesweiter+Lockdown+Regelungen+Schulen+und+Kitas
 
• Schulen und Kitas werden geschlossen: Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege werden ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen.
•Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge werden im verbleibenden Zeitraum bis zu Beginn der regulären Weihnachtsferien am 23. Dezember verpflichtend im Fernunterricht unterrichtet. Für die Schülerinnen und Schüler der übrigen Jahrgänge ist der Beschluss gleichzusetzen mit vorgezogenen Ferien.
•Notbetreuung: Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet. In den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen die Notbetreuung für alle Jahrgangsstufen eingerichtet. Für Kita-Kinder sowie Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, wird an den regulären Öffnungstagen ebenfalls eine Notbetreuung eingerichtet. Die Notbetreuung erfolgt durch die jeweiligen Lehrkräfte beziehungsweise Betreuungskräfte. Bei den Kitas und in der Kindertagespflege erfolgt die Organisation durch den Träger.
•Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Das Kultusministerium wird den Einrichtungen kurzfristig weitere Orientierungshilfen zur Umsetzung der Notbetreuung mit an die Hand geben.
 
Bildungseinrichtungen der Stadt Mannheim
 
Kindertagesstätten und Kindertagespflege

 
Nach Mitteilung des Kultusministeriums vom 14.12.2020 bleiben die Kitas sowie die Angebote der Kindertagespflege vom 16.12.2020 bis einschließlich 10.01.2021 geschlossen. Es wird eine Notbetreuung eingerichtet. Anspruch auf eine solche haben:
 
– „Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber am Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze ebenso wie für Home-Office-Arbeitsplätze“ sowie
– Kinder, bei denen der Besuch der Einrichtung zum Schutz des Kindes erforderlich ist.
Notbetreuung in den städtischen Kitas
– Alle städtischen Kitas bieten eine Notbetreuung vom 16. bis 23.12.2020 sowie vom 4. bis 10. Januar 2021 an und bleiben hierfür geöffnet. Kinder, die die oben genannten Kriterien erfüllen, werden weiterhin in ihrer Gruppe betreut. Die Notbetreuung wird weitgehend im zeitlichen Umfang wie bisher angeboten, lediglich die Betreuung in den Randzeiten wird in allen Kitas um jeweils eine Stunde am Tag eingeschränkt. Die Öffnungszeiten sind somit von 7. 30 bis 16 Uhr oder 8 Uhr bis 16.30 Uhr, freitags: 7.30 Uhr oder 8 Uhr bis – 16 Uhr.
 
Kinder, die den Hort in einer städtischen Tageseinrichtung besuchen, können die Notbetreuung in der Zeit von 12 Uhr bis 16.00 Uhr bzw. bis 16.30 Uhr (je nach Ende der Betreuungszeit in der Einrichtung) besuchen, sofern die genannten Kriterien für die Notbetreuung erfüllt sind.
 
Zwischen den Jahren sind die städtischen Kitas regulär geschlossen. In dieser fest verankerten Schließzeit erfolgt keine Notbetreuung.
 
Anmeldung und Nachweis zur Notbetreuung
 
Die Eltern wurden heute über die Notbetreuung und die Kriterien zur Aufnahme in die Notbetreuung informiert. Eltern, die als „unabkömmlich“ am Arbeitsplatz gelten, können umgehend telefonisch oder per Mail den Bedarf für einen Notbetreuungsplatz bei der jeweiligen Kita anmelden. Sie reichen dazu eine Arbeitgeberbescheinigung der Unabkömmlichkeit bis spätestens zum Freitag dieser Woche ein.
 
Hotline
 
Zu Fragen rund um die Notbetreuung ist unter der Telefonnummer 0621-293 – 5656 eine telefonische Hotline geschaltet. Die Eltern erreichen die Hotline von Dienstag, 15. Dezember, bis Freitag, 19. Dezember in der Zeit von 8 bis 13 Uhr.
 
Die kirchlichen freien Träger haben angekündigt, analog zu verfahren. Die Regelungen der kleinen freien Träger sind in der Einrichtung selbst zu erfragen.
 
Notbetreuung in der Kindertagespflege
 
Ebenso kann in den Angeboten der Kindertagespflege, in Abstimmung mit den Kindertagespflegepersonen/Festanstellungsträgern, eine Notbetreuung im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 stattfinden, sofern Anspruch auf Unabkömmlichkeit bei der Arbeit (Kriterien s.o.) besteht. Das Kultusministerium gibt zur Umsetzung der Notbetreuung kurzfristig eine Orientierungshilfe heraus. Sobald diese vorliegt, werden alle Eltern und Kindertagespflegepersonen zum weiteren Procedere umgehend informiert.
 
Bezüglich der Gebührenerhebung während des Lockdowns prüft die Verwaltung Möglichkeiten einer Anpassung oder eines (Teil-)Erlasses. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.
 
Formulare zur Notbetreuung finden sich hier: www.mannheim.de/notbetreuung
 
Jugendhäuser und –treffs
 
Die Jugendhäuser und Jugendtreffs der Stadt Mannheim sind vom 16. Dezember bis 10. Januar 2020 geschlossen.

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