Jugendarbeit und Corona

Jugendarbeit und Corona

Für die Jugendarbeit gelten sowohl die Verordnungen des Landes als auch die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim. Alle Verordnungen und Verfügungen werden regelmäßig an die aktuelle Infektionslage angepasst.

An dieser Stelle können die aktuellen Änderungen abgerufen werden:
> Corona-Verordnung des Landes
> Corona-Verordnung Jugendarbeit
> Allgemeinverfügung der Stadt
Welche Angebote in den Einrichtungen möglich sind und welche nicht, kann unter MaJO.de bei den jeweiligen Einrichtungen nachgelesen werden (Menü linke Seite).

Sofern die von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen die Abteilung Jugendförderung des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt betreffen, wird das Hygienekonzept der Jugendarbeit zeitnah angepasst. Das aktuelle Hygienekonzept findet sich hier: Hygienemaßnahmen der Jugendförderung

Der vorliegende Hygieneplan dient als Grundlage zur Umsetzung der Hygienekonzepte in den jeweiligen Einrichtungen/Angeboten der Abteilung Jugendförderung im Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt. Alle Beschäftigten sind aufgefordert, den Hygieneplan zu berücksichtigen und die Besucher*innen zur Einhaltung der Hygieneregeln anzuhalten. Änderungen werden kurzfristig vorgenommen, wenn die Inzidenzwerte bestimmte Grenzwerte über- bzw. unterschreiten.

Dieses Hygienekonzept gilt für Maßnahmen der Jugendsozialarbeit (§ 13, SGB VIII). Angebote der Kinder- und Jugendarbeit können angesichts der Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 in Mannheim vorerst nicht durchgeführt werden. Das Hygienekonzept orientiert sich an den Regelungen der Coronaverordnung für die Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit vom 12.3.2021 / gültig seit 15.3.2021.

Ausreichende und für die Zielgruppe gut verständliche Aushänge zu den Themen Abstand, Husten- und Niesetikette sowie Händereinigung sind an den entsprechenden Orten gut sichtbar anzubringen. Die Versorgung mit Hygiene, Reinigungs- und Desinfektionsmaterialien muss geregelt und sichergestellt sein.

Jugendeinrichtungen der Freien Träger haben Hygienekonzepte entwickelt, die auf die jeweiligen Bedarfe vor Ort angepasst sind.

Grundsätzliche Hygiene-Regeln/wichtigste Maßnahmen (für Besucher*innen und Mitarbeiter*innen):

  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln
  • Händehygiene: mindestens 20 Sekunden lang die Hände mit Flüssigseife waschen, Handdesinfektionsmittel sind nur dann einzusetzen, wenn Wasser und Flüssigseife nicht zur Verfügung stehen
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht Mund, Augen und Nase anfassen
  • Niesen/Husten in die Ellenbeuge (nicht in die Hand) oder in Einmaltaschentücher, die anschließend sofort entsorgt werden. Beim Niesen, Schnäuzen und Husten größtmöglichen Abstand wahren und am besten von anderen Personen wegdrehen.
  • Die Anzahl der Teilnehmenden bei Angeboten nach § 13 SGB VIII in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit wird auf maximal 18 Personen begrenzt. Die Anzahl der maximal möglichen Teilnehmer*innen wird weiter reduziert, wenn das vorhandene Raumangebot und die Art des Angebots die Umsetzung der Abstandsempfehlung nicht möglich macht
  • Es werden feste Gruppen gebildet. Ein Wechsel zwischen Gruppen ist nicht möglich
  • Regelungen zum Ausschluss von der Teilnahme und Betreuung sind strikt zu beachten. Sie gilt für Personen,
    • die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind,
    • die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen.
  • Für die Besucher*innen von Einrichtungen und Veranstaltungen der Jugendförderung sowie für Mitarbeiter*innen besteht die Verpflichtung, durchgehend einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP-2-Maske zu tragen. Wo immer möglich, ist ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten, um das Infektionsrisiko zu minimieren (Abstandsempfehlung)
  • Findet ein Angebot durch externe Kooperationspartner*innen sowie deren Mitarbeiter*innen (z.B. Schule, Hort, Besuchergruppen auf dem ASP, Projekte wie z.B. Campus) in den Räumen der Jugendförderung statt gelten die Hygienevorschriften der Jugendförderung, d.h. durchgängige Maskenpflicht für die externen Mitarbeiter*innen und Teilnehmer*innen. Hier ist speziell die Einhaltung der erweiterten Maskenpflicht auch im Freien zu beachten.
  • Angebote durch externe Partner*innen sind im Vorfeld mit den Einrichtungen abzuklären, gegebenenfalls werden Anmeldungen erforderlich.

Die Reglungen werden mit den Kindern und Jugendlichen besprochen Auf die gemeinsame Einhaltung soll pädagogisch hingewirkt werden.

Mannheim, 18. März 2021
Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt
Abteilung Jugendförderung

Die Hygienemaßnahmen und detaillierte Empfehlungen/Hygienehinweise können als .pdf abgerufen werden: Hygienemaßnahmen der Jugendförderung

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